Ombudsstelle Rotes Kreuz Kärnten
Im Roten Kreuz Kärnten stehen Menschlichkeit, Respekt, Integrität und verantwortungsvolles Handeln im Mittelpunkt. Dennoch kann es Situationen in unserer täglichen Arbeit geben, in denen unklar ist, ob unser Verhalten mit den Grundsätzen und dem Leitbild im Einklang steht.
Aus dem Grund hat das Österreichische Rote Kreuz 2019 eine Verhaltensrichtlinie erlassen, die dazu dient, ein Bewusstsein für rechtlich und ethisch korrektes Verhalten zu schaffen. Alle Mitarbeiter:innen im Roten Kreuz haben die Richtlinie jederzeit im Umgang mit Patient:innen, Geschäftspartner:innen, Kund:innen, Spender:innen und Kolleg:innen sowie sonstigen internen und externen Personen und Institutionen zu beachten.
Im Roten Kreuz Kärnten ist eine Ombudsstelle eingerichtet, die im Fall einer vermuteten oder tatsächlichen Verhaltensrichtlinienverletzung jederzeit von allen Mitarbeiter:innen befasst werden kann – insbesondere dann, wenn eine Meldung über den üblichen Dienstweg nicht möglich oder nicht gewünscht ist.
Die Ombudsstelle arbeitet unabhängig, weisungsfrei und außerhalb der regulären Hierarchien. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt und können auf Wunsch auch anonym eingebracht werden.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle findest du in den zur Verfügung gestellten Verlinkungen.
Wobei unterstützt die Ombudsstelle?
Du kannst dich unter anderem an die Ombudsstelle wenden bei:
- Respektloser Umgang, Beleidigungen, herabwürdigendes Verhalten
- Missbrauch von Betriebsmitteln oder Vermögenswerten des Roten Kreuz Kärnten
- Diskriminierung, Mobbing, Einschüchterung, Bedrohung, Belästigung
- Sexuelle Belästigung oder sexuelle Ausbeutung
- Unerlaubte Annahme von geldwerten Vorteilen, unzulässige Geschenke
- Interessenskonflikten
Auch bei Unsicherheiten oder Zweifeln gilt: Lieber einmal mehr nachfragen.
Die Verhaltensrichtlinie sieht ausdrücklich vor, dass Hinweise auf Verstöße gemeldet werden sollen – entweder über Vorgesetzte oder, wenn dies nicht möglich ist, über die Ombudsstelle.
Vertraulichkeit und Schutz
Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt. Personen, die in gutem Glauben Hinweise geben, müssen keine Nachteile befürchten. Der Schutz der meldenden Person ist ein wesentlicher Bestandteil der Verhaltensrichtlinie. Hinweise können auch anonym eingebracht werden.
Die Ombudsstelle trägt dazu bei, eine offene, respektvolle und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Roten Kreuz Kärnten zu stärken.
Ombudsstelle im Roten Kreuz Kärnten
Die Ombudsstelle wird von folgenden Personen betreut:
Mag.a Katrin Zankl, MSc
Stabstelle Recht | Juristin | Kinderschutzbeauftragte
Mail: Ombudsstelle@k.roteskreuz.at
Mail: Katrin.Zankl@k.roteskreuz.at
Mobil: 0664 823 3504 | Tel: 050 9144-1058
Mag. Manfred Herrnhofer
Präsident des Landesgerichtes | Ehrenamtlich für das Rote Kreuz Kärnten tätig | Kinderschutzbeauftragter
Mail: Ombudsstelle@k.roteskreuz.at
Mail: manfred.herrnhofer@justiz.gv.at
Mobil: 0676 898 937 001