Es gibt drei Schutzzeichen: das Rote Kreuz, den Roten Halbmond und den Roten Kristall. In den Genfer Abkommen und ihren Zusatzprotokollen werden Verwendung, Zweck und Anbringung des Schutzzeichens sowie die so geschützten Personen und Güter beschrieben. Für Missbrauch sind Strafen vorgesehen.
Tragen Sie die Last der Pflege nicht allein: Binden Sie die pflegebedürftige Person und wenn möglich auch andere nahestehende Personen mit ein und informieren Sie sich über bestehende Unterstützungsangebote und Kurse. Wir beraten Sie gerne dabei.
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