NEWS - Gesundheitskasse führt Selbstbehalt bei Krankentransporte ein
OBERÖSTERREICH Ab 1. Juli 2025 gibt es eine wichtige Änderung bei Krankentransporten:
Für planbare Fahrten wird ein kleiner Selbstbehalt eingeführt.
- Krankenbeförderung (z. B. Taxi): 7,55 € (Rezeptgebühr)
- Krankentransport mit Sanitäter*in: 15,10 € (doppelte Rezeptgebühr)
Warum?
Die Anzahl der Transporte ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die ÖGK will mit dieser Maßnahme die Versorgung langfristig sichern.
Keine Sorge – das bleibt kostenlos:
- Zeitkritische Transporte (Notfälle und Rettungstransporte)
- Kinder
- Personen mit Rezeptgebührenbefreiung
- Medizinisch notwendige Fahrten zur Chemotherapie, Strahlentherapie und Dialyse
Der Anteil wird im Nachhinein für durchgeführte Krankenbeförderungen bzw. Krankentransporte von der Österreichischen Gesundheitskasse vorgeschrieben. Die Vorschreibung erfolgt für maximal 28 Fahrten pro Kalenderjahr. Versicherte erhalten ein detailliertes Forderungsschreiben mit einer Aufschlüsselung der durchgeführten Fahrten.
Mehr erfahren auf: www.gesundheitskasse.at/transport
