Teilnahmebedingungen – Gewinnspiel „Jump Dome Geburtstagsparty“
Das OÖ. Rote Kreuz, Bezirksstelle Linz-Stadt/Land veranstaltet ein Gewinnspiel auf seinen Social-Media-Kanälen (Facebook & Instagram). Mit der Teilnahme erklärst du dich mit den folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband Oberösterreich, Bezirksstelle Linz-Stadt/Land, Körnerstraße 28, 4020 Linz (ZVR 534696372).
Dieses Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Facebook oder Instagram (Meta Platforms Inc.) und wird in keiner Weise von Meta gesponsert, unterstützt oder organisiert.
2. Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel läuft von 21. Oktober 2025 bis 10. November 2025, 23:59 Uhr. Teilnahmen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden nicht berücksichtigt.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Österreich, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Teilnahme erfolgt durch:
- das Liken des Gewinnspiel-Postings
- und das Kommentieren einer Erste-Hilfe-Maßnahme (z. B. „stabile Seitenlage“, „Druckverband“ oder „Notruf absetzen“).
Mehrfache Kommentare erhöhen die Gewinnchance nicht. Mitarbeiter:innen des OÖ. Roten Kreuzes sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
4. Ausschluss und unzulässige Inhalte
Das OÖ. Rote Kreuz behält sich vor, Teilnehmende zu disqualifizieren, deren Kommentare
- gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder diese Teilnahmebedingungen verstoßen,
- politische, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten,
- oder den Ablauf des Gewinnspiels technisch oder inhaltlich manipulieren.
Ein Anspruch auf Teilnahme oder Gewinn besteht nicht.
5. Gewinn
Unter allen gültigen Teilnahmen werden zwei Gutscheine für jeweils eine Geburtstagsparty im Jump Dome Linz verlost.
Das Paket beinhaltet:
- Eintritt für 5 Kinder + 2 Begleitpersonen
- 120 Minuten Sprungzeit
- Sprungsocken, Snacks & Getränke für alle Teilnehmenden
Eine Barauszahlung, Übertragung oder Änderung des Gewinns ist nicht möglich.
6. Gewinner:innen-Ermittlung und Benachrichtigung
Die Gewinner:innen werden nach dem Zufallsprinzip aus allen gültigen Kommentaren ermittelt und bis spätestens 15. November 2025 per Direktnachricht über Facebook oder Instagram verständigt. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine Rückmeldung, wird der Gewinn neu ausgelost. Die Gewinner:innen erklären sich damit einverstanden, dass ihr Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens auf den Social-Media-Kanälen des OÖ. Roten Kreuzes veröffentlicht werden dürfen.
7. Datenschutz
Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Social-Media-Profil, ggf. Kontaktdaten) werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verwendet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
Die Daten werden nach vollständiger Abwicklung des Gewinnspiels gelöscht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Gewinnzustellung notwendig ist.
Teilnehmende haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit gemäß DSGVO. Zudem besteht das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at).
Die Verantwortliche Stelle ist:
Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Oberösterreich, Bezirksstelle Linz-Stadt/Land
Körnerstraße 28, 4020 Linz
E-Mail: viktoria.lindner@o.roteskreuz.at
8. Haftung
Das OÖ. Rote Kreuz haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für technische Störungen, Datenverluste oder Fehlfunktionen im Rahmen der Teilnahme übernimmt das OÖ. Rote Kreuz keine Verantwortung.
9. Vorzeitige Beendigung oder Änderung
Das OÖ. Rote Kreuz behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, zu unterbrechen oder zu beenden, insbesondere wenn technische oder rechtliche Gründe dies erforderlich machen.
10. Rechtsweg und geltendes Recht
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt österreichisches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
