Erste Schritte: Wo kann ich mich informieren?
Im konkreten Pflegefall sind einige wichtige, erste Schritte zu klären, denn die Pflege eines Angehörigen bringt viele Veränderungen, Herausforderungen und Fragen mit sich.
Zum einen muss der Pflegebedarf abgeklärt und die Form der Pflege dementsprechend organisiert werden. Es muss entschieden werden, welche Form der Versorgung für Ihre Situation am besten geeignet ist. Das müssen Sie aber nicht allein machen, sondern es gibt mehrere Stellen, an die Sie sich für Unterstützung wenden können!

Die Abteilung Pflege und Betreuung leistet mit jährlich ca. 485.000 Hausbesuchen in 156 Gemeinden einen wichtigen Anteil in der Gesundheitsversorgung und der Abdeckung des Pflegebedarfs vor allem der älteren Bevölkerung in der Steiermark.
Das ist Ihre Chance! Werden Sie Teil dieser weltumspannenden Organisation und verfolgen Sie unser gemeinsames Ziel: Menschen zu helfen.
Heimhelfer (m/w/d) Mobile Pflege Graz-Umgebung
IHRE AUFGABEN:
Gemäß Steiermärkischem Sozialbetreuungsberufegesetz, insbesondere:
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Einfache Aktivierung (z. B. Anregung zur Beschäftigung)
- Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld
- Hygienische Maßnahmen (z. B. Wäschegebarung)
- Beobachtung des Allgemeinzustandes
- Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV)
IHR PROFIL:
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Heimhelfer:in
- Bereitschaft zur kontinuierlichen fachlichen Weiterentwicklung
- Verantwortungsvolles und zielorientiertes Arbeiten
- Fähigkeit zur empathischen Kommunikation mit kranken und/oder betagten Menschen
- Führerschein B, Freude am Fahren
UNSER ANGEBOT:
- Sehr gute Einschulung
- Regelmäßige Supervision
- Familienfreundliche Arbeitszeiten (z. B. keine Nachtdienste)
- Sehr selbständiges Arbeiten
- Regelmäßige Fortbildung
- Wertschätzende und vertrauensbasierte Unternehmenskultur
- Aktive Mitgliedschaft in einer der größten humanitären Organisation der Welt
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Bewerbungsfrist: 20. Mai 2025
BITTE BEWERBEN SIE SICH HIER.
Landesverband Steiermark
Münzgrabenstraße 151, 8010 Graz
z. Hd. Frau Regionalpflegedienstleiterin
Sonja Schwab, DGKP
Tel.: 0676/87 54 16 510
Beim Sozialministerium:
Das Bürger:innenservice gibt Auskunft zu allgemeinen Fragen zur Pflege:
Tel.: 0800 201611 | E-Mail: buergerservice@sozialministerium.at (Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr)
Beim Broschürenservice des Sozialministeriums können Sie z.B. die Broschüre „Mobile Soziale Dienste in Österreich“ oder die Broschüre „Alten- und Pflegeheime in Österreich“ beim Broschürenservice des Sozialministeriums an oder durchsuchen Sie das Broschürenverzeichnis online und laden Sie das Material als PDF herunter. Das Infomaterial reicht vom Thema Unterstützung für Pflegende Angehörige, über Pflegegeld, über Umzug ins Senior:innenheim bis zur 24-Stunden-Pflege und Hospizbetreuung.
Kontakt: https://broschuerenservice.sozialministerium.at/
Im eigenen Bundesland:
Für die Bereitstellung der sozialen Dienste (mobile Dienste, teilstationäre Dienste und stationäre Dienste) sind die Bundesländer zuständig, weshalb Sie sich hier in erster Linie an das Gemeindeamt, die Bezirkshauptmannschaft oder in größeren Städten an das Magistrat bzw. in Wien an den Fonds Soziales Wien wenden können. Genauso ist es aber möglich, dass die die Organisation ihres Vertrauens direkt kontaktieren, da es oft mehrere Angebote in einer Region gibt.
Eine Übersicht zu den Pflegehotlines der Bundesländer wurde hier von der Arbeiterkammer zusammengestellt: www.arbeiterkammer.at/pflegehotlines
Beim Roten Kreuz:
Das Rote Kreuz kann Sie bei der Organisation der Pflege zuhause unterstützen und über Angebote in Ihrer Nähe informieren, beispielsweise im Rahmen eines (kostenlosen) Beratungsgesprächs in einer Bezirksstelle in ihrer Umgebung.
Beim Hausarzt:
Falls Sie sich Sorgen machen um den gesundheitlichen Zustand Ihrer/Ihres Angehörigen, oder ein konkreter Pflegefall eingetreten ist, lassen Sie sich von Ihre Hausärztin/Ihrem Hausarzt beraten. Im besten Fall ist diese/r mit Ihrer Situation bereits vertraut und kann Sie an die in Ihrer Region zuständigen Stellen verweisen, um die nächsten Schritte in Gang zu setzen (bspw. die Beantragung des Pflegegeldes).
Im Spital:
Falls Sie oder ein Angehöriger/eine Angehörige wegen eines Unfalles oder einer Erkrankung im Spital sind: Erkundigen Sie sich nach einer persönlichen Beratungsmöglichkeit noch im Spital (zum Beispiel durch das Entlassungsmanagement).
