Erste Schritte: Wo kann ich mich informieren?
Im konkreten Pflegefall sind einige wichtige, erste Schritte zu klären, denn die Pflege eines Angehörigen bringt viele Veränderungen, Herausforderungen und Fragen mit sich.
Zum einen muss der Pflegebedarf abgeklärt und die Form der Pflege dementsprechend organisiert werden. Es muss entschieden werden, welche Form der Versorgung für Ihre Situation am besten geeignet ist. Das müssen Sie aber nicht allein machen, sondern es gibt mehrere Stellen, an die Sie sich für Unterstützung wenden können!

Das Wiener Rote Kreuz sucht für den Bereich Rettungsdienst ab sofort
Rettungs-/ Notfallsanitäter*innen mit abgeschlossener Ausbildung und Führerschein der Klasse B für 40 h/W
Unsere Anforderungen an dich:
- abgeschlossene Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in oder Notfallsanitäter*in
- Erfüllung der Fortbildungspflicht gemäß § 50 und § 51 SanGesetz
- das Berufsmodul muss zum Zeitpunkt der Einstellung vorliegen
- gute Wien-Kenntnisse
- Führerschein B (seit mindestens einem Jahr und abgeschlossener Mehrphasenausbildung)
- idealerweise Erfahrung im Wiener Rettungs- und Krankentransportdienst
- gute Umgangsformen
- Teamfähigkeit
- Einhaltung der vorgegebene Hygiene- und Schutzmaßnahmen
- Identifikation mit den Grundsätzen des Roten Kreuzes
Wir bieten dir:
- einen fixen Dienstplan
- soziales Betriebsklima
- Vorteile einer internationalen Organisation und damit verbundene Vergünstigungen bei diversen Kooperationspartnern
- auf dich abgestimmte Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten
- das kollektivvertragliche/gesetzliche Mindestbruttoentgelt beträgt für 40 Wochenstunden € 2.074,80 für RS zzgl. Erschwernis-Zulage von € 233,11, € 33,51 pro Nacht/Sonntags-Dienst, € 16,06 pro Dienst in der Notfallrettung, einer pauschalen Abgeltung für die Wagenreinigung über € 59,97, Uniformreinigung € 13,00 und ggf. einer betrieblichen Kinderzulage in Höhe von € 30, einschlägige Vordienstzeiten werden angerechnet
Wenn du gerne in einem qualitätsorientierten engagierten Team mitarbeitest und uns bei der bestmöglichen Betreuung und Versorgung der uns anvertrauten Menschen im Krankentransport, Rettungs- und Sanitätsdienst unterstützen möchtest, freuen wir uns über deine Bewerbung (inkl. Lebenslauf, Führerscheinkopie, Nachweis der Rettungssanitäter*innenausbildung, Berufsmodul) an pe@wrk.at oder per Post an Wiener Rotes Kreuz, Personalentwicklung, Nottendorfer Gasse 21, 1030 Wien.
pe@wrk.at
Beim Sozialministerium:
Das Bürger:innenservice gibt Auskunft zu allgemeinen Fragen zur Pflege:
Tel.: 0800 201611 | E-Mail: buergerservice@sozialministerium.at (Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr)
Beim Broschürenservice des Sozialministeriums können Sie z.B. die Broschüre „Mobile Soziale Dienste in Österreich“ oder die Broschüre „Alten- und Pflegeheime in Österreich“ beim Broschürenservice des Sozialministeriums an oder durchsuchen Sie das Broschürenverzeichnis online und laden Sie das Material als PDF herunter. Das Infomaterial reicht vom Thema Unterstützung für Pflegende Angehörige, über Pflegegeld, über Umzug ins Senior:innenheim bis zur 24-Stunden-Pflege und Hospizbetreuung.
Kontakt: https://broschuerenservice.sozialministerium.at/
Im eigenen Bundesland:
Für die Bereitstellung der sozialen Dienste (mobile Dienste, teilstationäre Dienste und stationäre Dienste) sind die Bundesländer zuständig, weshalb Sie sich hier in erster Linie an das Gemeindeamt, die Bezirkshauptmannschaft oder in größeren Städten an das Magistrat bzw. in Wien an den Fonds Soziales Wien wenden können. Genauso ist es aber möglich, dass die die Organisation ihres Vertrauens direkt kontaktieren, da es oft mehrere Angebote in einer Region gibt.
Eine Übersicht zu den Pflegehotlines der Bundesländer wurde hier von der Arbeiterkammer zusammengestellt: www.arbeiterkammer.at/pflegehotlines
Beim Roten Kreuz:
Das Rote Kreuz kann Sie bei der Organisation der Pflege zuhause unterstützen und über Angebote in Ihrer Nähe informieren, beispielsweise im Rahmen eines (kostenlosen) Beratungsgesprächs in einer Bezirksstelle in ihrer Umgebung.
Beim Hausarzt:
Falls Sie sich Sorgen machen um den gesundheitlichen Zustand Ihrer/Ihres Angehörigen, oder ein konkreter Pflegefall eingetreten ist, lassen Sie sich von Ihre Hausärztin/Ihrem Hausarzt beraten. Im besten Fall ist diese/r mit Ihrer Situation bereits vertraut und kann Sie an die in Ihrer Region zuständigen Stellen verweisen, um die nächsten Schritte in Gang zu setzen (bspw. die Beantragung des Pflegegeldes).
Im Spital:
Falls Sie oder ein Angehöriger/eine Angehörige wegen eines Unfalles oder einer Erkrankung im Spital sind: Erkundigen Sie sich nach einer persönlichen Beratungsmöglichkeit noch im Spital (zum Beispiel durch das Entlassungsmanagement).
