Wir sind da Ö Österreich

Erste Schritte: Wo kann ich mich informieren?

Im konkreten Pflegefall sind einige wichtige, erste Schritte zu klären, denn die Pflege eines Angehörigen bringt viele Veränderungen, Herausforderungen und Fragen mit sich. 

Zum einen muss der Pflegebedarf abgeklärt und die Form der Pflege dementsprechend organisiert werden. Es muss entschieden werden, welche Form der Versorgung für Ihre Situation am besten geeignet ist. Das müssen Sie aber nicht allein machen, sondern es gibt mehrere Stellen, an die Sie sich für Unterstützung wenden können!

Das Logo des Roten Kreuzes Logo Slogan Aus Liebe zum Menschen unten

Das Österreichische Rote Kreuz ist um Mitmenschen in Not bemüht – wir sind da, um zu helfen. Bestens ausgebildete Mitarbeiter:innen und unzählige freiwillige Unterstützer:innen ermöglichen eine schnelle Versorgung für die Bevölkerung.

Unser Team wächst weiter: Aktuell suchen wir für unseren neu errichteten Standort ab August eine engagierte Reinigungskraft (m/w/d).

Reinigungskraft (m/w/d) Graz

IHRE AUFGABEN:

  • Reinigung der Räumlichkeiten
  • Einhaltung der vorgegebenen Richtlinien und Reinigungspläne

IHR PROFIL:

  • Berufserfahrung in der Raumpflege
  • Erfahrung mit Hygienevorschriften 
  • Gepflegtes und freundliches Auftreten 
  • Selbstständige und verlässliche Arbeitsweise 

UNSER ANGEBOT:

  • Top ausgestattetes Arbeitsumfeld im neuen Gebäude
  • Betriebsgastronomie am Standort
  • Möglichkeit eines Parkplatzes und gute öffentliche Verkehrsanbindung
  • Wertschätzende und vertrauensbasierte Unternehmenskultur

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Bewerbungsfrist: 15. Juni 2025

Bitte bewerben Sie sich hier.

 

Arbeitsort: Graz, Herrgottwiesgasse
Bezahlung: Die Entlohnung erfolgt auf Basis des gültigen Kollektivvertrages für das ÖRK, Anhang Steiermark mit einem monatlichen Bruttogehalt von mindestens € 2.301,40 für 40 Wochenstunden unter Berücksichtigung von Vordienstzeiten.
Arbeitszeit: 25 WoStd. , 5-Tage-Woche
Kontakt:
Österreichisches Rotes Kreuz
Landesverband Steiermark
Personal & Recht l Personwalwesen
z. H. Rametsteiner Hanna, BScN
Merangasse 26, 8010 Graz

Beim Sozialministerium:

Das Bürger:innenservice gibt Auskunft zu allgemeinen Fragen zur Pflege:
Tel.: 0800 201611 | E-Mail: buergerservice@sozialministerium.at (Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr)

Beim Broschürenservice des Sozialministeriums können Sie z.B. die Broschüre „Mobile Soziale Dienste in Österreich“ oder die Broschüre „Alten- und Pflegeheime in Österreich“ beim Broschürenservice des Sozialministeriums an oder durchsuchen Sie das Broschürenverzeichnis online und laden Sie das Material als PDF herunter. Das Infomaterial reicht vom Thema Unterstützung für Pflegende Angehörige, über Pflegegeld, über Umzug ins Senior:innenheim bis zur 24-Stunden-Pflege und Hospizbetreuung.

Kontakt: https://broschuerenservice.sozialministerium.at/

 

Im eigenen Bundesland:

Für die Bereitstellung der sozialen Dienste (mobile Dienste, teilstationäre Dienste und stationäre Dienste) sind die Bundesländer zuständig, weshalb Sie sich hier in erster Linie an das Gemeindeamt, die Bezirkshauptmannschaft oder in größeren Städten an das Magistrat bzw. in Wien an den Fonds Soziales Wien wenden können. Genauso ist es aber möglich, dass die die Organisation ihres Vertrauens direkt kontaktieren, da es oft mehrere Angebote in einer Region gibt.

Eine Übersicht zu den Pflegehotlines der Bundesländer wurde hier von der Arbeiterkammer zusammengestellt: www.arbeiterkammer.at/pflegehotlines

 

Beim Roten Kreuz:

Das Rote Kreuz kann Sie bei der Organisation der Pflege zuhause unterstützen und über Angebote in Ihrer Nähe informieren, beispielsweise im Rahmen eines (kostenlosen) Beratungsgesprächs in einer Bezirksstelle in ihrer Umgebung.

 

Beim Hausarzt:

Falls Sie sich Sorgen machen um den gesundheitlichen Zustand Ihrer/Ihres Angehörigen, oder ein konkreter Pflegefall eingetreten ist, lassen Sie sich von Ihre Hausärztin/Ihrem Hausarzt beraten. Im besten Fall ist diese/r mit Ihrer Situation bereits vertraut und kann Sie an die in Ihrer Region zuständigen Stellen verweisen, um die nächsten Schritte in Gang zu setzen (bspw. die Beantragung des Pflegegeldes).

 

Im Spital:

Falls Sie oder ein Angehöriger/eine Angehörige wegen eines Unfalles oder einer Erkrankung im Spital sind: Erkundigen Sie sich nach einer persönlichen Beratungsmöglichkeit noch im Spital (zum Beispiel durch das Entlassungsmanagement).

 

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Generalsekretariat

Kontakt

Österreichisches Rotes Kreuz

Wiedner Hauptstrasse 32
1040 Wien

+43 1 589 00
service@roteskreuz.at

Unterstützung für pflegende und betreuende Angehörige

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