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Erste Schritte: Wo kann ich mich informieren?

Im konkreten Pflegefall sind einige wichtige, erste Schritte zu klären, denn die Pflege eines Angehörigen bringt viele Veränderungen, Herausforderungen und Fragen mit sich. 

Zum einen muss der Pflegebedarf abgeklärt und die Form der Pflege dementsprechend organisiert werden. Es muss entschieden werden, welche Form der Versorgung für Ihre Situation am besten geeignet ist. Das müssen Sie aber nicht allein machen, sondern es gibt mehrere Stellen, an die Sie sich für Unterstützung wenden können!

Das Logo des Roten Kreuzes Logo Slogan Aus Liebe zum Menschen unten

Zur Ergänzung unseres Team suchen wir eine fachliche Leitung Personalverrechnung (w/m/d)

im Ausmaß von 30–35 Wochenstunden mit geplanter Aufstockung auf Vollzeit ab Jänner 2027.

In dieser Position sind Sie direkt der Personalleitung unterstellt und übernehmen die fachliche Leitung des Teams in der Personalverrechnung.

Fachliche Leitung Personalverrechnung (w/m/d) 30-35h/W

Ihre Aufgaben sind unter anderem:

  • Leitung eines kleinen Teams in fachlicher Hinsicht
  • Operative Mitarbeit und aktive Abrechnung eigener Firmenkreise
  • fachliche Verantwortung über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der gesamten Personalverrechnung
  • Überwachung des gesamten Prozesses der Lohn- und Gehaltsabrechnung unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
  • laufende Weiterentwicklung interner, abrechnungsrelevanter Prozesse
  • Unterstützung des Teams und unserer Führungskräfte bei arbeits-, sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Fragen
  • Gestaltung und Optimierung von Veränderungsprozessen
  • sukzessive Mitarbeit bei Digitalisierungs- und Automatisierungsprojekten mit Ihrer fachlichen Expertise

Ihr Profil:

  • abgeschlossene kaufmännische Ausbildung & erfolgreich absolvierte Personalverrechnungsprüfung
  • mehrjährige Berufserfahrung in der Personalverrechnung
  • fundierte arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Kenntnisse
  • hohe IT-Affinität, sehr gute Excel-Kenntnisse, DPW Kenntnisse Voraussetzung
  • Teamfähigkeit, soziale Kompetenz und Durchsetzungsfähigkeit
  • analytische Denkweise und lösungsorientierte Arbeitsweise
  • Führungserfahrung in fachlicher Hinsicht erwünscht

Gründe, zum Wiener Roten Kreuz zu kommen:

  • Mitwirken in einer sinnstiftenden Organisation in einem mitarbeiterorientierten, harmonischen Umfeld
  • strukturierte Einschulung & Übergabephase durch die aktuelle Stelleninhaberin
  • flexible Arbeitszeit und Möglichkeit zu Homeoffice nach Absprache
  • Bruttomonatsgehalt laut KV 3.589,82 Euro für 40 Stunden/Woche. Einschlägige Vordienstzeiten werden angerechnet
  • Bereitschaft zur Überzahlung je nach Qualifikation und Erfahrung garantiert
  • sehr gute öffentliche Erreichbarkeit (U-Bahn-Nähe), vergünstigte Parkmöglichkeit

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung:

Wiener Rotes Kreuz
Personalentwicklung,

Nottendorfer Gasse 21, 1030 Wien
pe@wrk.at

Arbeitsort: 1030 Wien
Bezahlung: Bruttomonatsgehalt laut KV 3.589,82 Euro für 40 Stunden/Woche. Einschlägige Vordienstzeiten werden angerechnet
Arbeitszeit: 30 - 35 h/W
Ansprechpartner_in: Personalentwicklung
Kontakt:
Wiener Rotes Kreuz
Personalentwicklung
Nottendorfer Gasse 21, 1030 Wien
E-Mail Adresse: pe@wrk.at

Beim Sozialministerium:

Das Bürger:innenservice gibt Auskunft zu allgemeinen Fragen zur Pflege:
Tel.: 0800 201611 | E-Mail: buergerservice@sozialministerium.at (Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr)

Beim Broschürenservice des Sozialministeriums können Sie z.B. die Broschüre „Mobile Soziale Dienste in Österreich“ oder die Broschüre „Alten- und Pflegeheime in Österreich“ beim Broschürenservice des Sozialministeriums an oder durchsuchen Sie das Broschürenverzeichnis online und laden Sie das Material als PDF herunter. Das Infomaterial reicht vom Thema Unterstützung für Pflegende Angehörige, über Pflegegeld, über Umzug ins Senior:innenheim bis zur 24-Stunden-Pflege und Hospizbetreuung.

Kontakt: https://broschuerenservice.sozialministerium.at/

 

Im eigenen Bundesland:

Für die Bereitstellung der sozialen Dienste (mobile Dienste, teilstationäre Dienste und stationäre Dienste) sind die Bundesländer zuständig, weshalb Sie sich hier in erster Linie an das Gemeindeamt, die Bezirkshauptmannschaft oder in größeren Städten an das Magistrat bzw. in Wien an den Fonds Soziales Wien wenden können. Genauso ist es aber möglich, dass die die Organisation ihres Vertrauens direkt kontaktieren, da es oft mehrere Angebote in einer Region gibt.

Eine Übersicht zu den Pflegehotlines der Bundesländer wurde hier von der Arbeiterkammer zusammengestellt: www.arbeiterkammer.at/pflegehotlines

 

Beim Roten Kreuz:

Das Rote Kreuz kann Sie bei der Organisation der Pflege zuhause unterstützen und über Angebote in Ihrer Nähe informieren, beispielsweise im Rahmen eines (kostenlosen) Beratungsgesprächs in einer Bezirksstelle in ihrer Umgebung.

 

Beim Hausarzt:

Falls Sie sich Sorgen machen um den gesundheitlichen Zustand Ihrer/Ihres Angehörigen, oder ein konkreter Pflegefall eingetreten ist, lassen Sie sich von Ihre Hausärztin/Ihrem Hausarzt beraten. Im besten Fall ist diese/r mit Ihrer Situation bereits vertraut und kann Sie an die in Ihrer Region zuständigen Stellen verweisen, um die nächsten Schritte in Gang zu setzen (bspw. die Beantragung des Pflegegeldes).

 

Im Spital:

Falls Sie oder ein Angehöriger/eine Angehörige wegen eines Unfalles oder einer Erkrankung im Spital sind: Erkundigen Sie sich nach einer persönlichen Beratungsmöglichkeit noch im Spital (zum Beispiel durch das Entlassungsmanagement).

 

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Österreichisches Rotes Kreuz

Wiedner Hauptstrasse 32
1040 Wien

+43 1 589 00
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Unterstützung für pflegende und betreuende Angehörige

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