Erste Schritte: Wo kann ich mich informieren?
Im konkreten Pflegefall sind einige wichtige, erste Schritte zu klären, denn die Pflege eines Angehörigen bringt viele Veränderungen, Herausforderungen und Fragen mit sich.
Zum einen muss der Pflegebedarf abgeklärt und die Form der Pflege dementsprechend organisiert werden. Es muss entschieden werden, welche Form der Versorgung für Ihre Situation am besten geeignet ist. Das müssen Sie aber nicht allein machen, sondern es gibt mehrere Stellen, an die Sie sich für Unterstützung wenden können!

Sie arbeiten gerne mit Menschen für eine gute Sache sowie in einem angenehmen Umfeld? Beim Blutspendedienst des Roten Kreuzes sorgen Sie gemeinsam mit Ihren Kolleg:innen für ein angenehmes Klima bei den mobilen Blutspendeaktionen und sind für den Wohlfühlfaktor unserer zahlreichen Blutspender:innen zuständig.
Das ist Ihre Chance! Werden Sie Teil dieser weltumspannenden Organisation und verfolgen Sie unser gemeinsames Ziel: Menschen zu helfen.
Mitarbeiter (m/w/d) Spenderbetreuung
IHRE AUFGABEN:
- Betreuung während der Blutspende
- Verantwortung für die Versorgung der Blutprodukte
- Elektronische Erfassung von Spenderdaten
- Be-, Entladen und Transport von Materialien für die mobile Blutspende
- Vor- und Nachbereitungen für die mobilen Blutspende
IHR PROFIL:
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Führerscheinklasse B
- 16 Stunden Erste-Hilfe-Kurs von Vorteil
- Kommunikationsgeschick und Freude im Umgang mit Menschen
UNSER ANGEBOT:
- Sehr flexible Arbeitszeiten/Arbeitseinteilung (lfd. anpassbar)
- Sicherer und langfristiger Arbeitsplatz in einem werteorientierten Unternehmen
- Familienfreundliches Unternehmen
- Gutes Betriebsklima mit Mitarbeiterevents
- Fachliche und persönliche Weiterbildungsmöglichkeiten
- Interessante Aufgabe mit Eigenverantwortung
- Sehr gute öffentliche Verkehrsanbindung
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Bewerbungsfrist: 12. August 2025.
Bitte bewerben Sie sich hier.
Landesverband Steiermark
Abteilung Personalwesen
z. H. Frau Mag. Daniela Thier
Merangasse 26, 8010 Graz
Beim Sozialministerium:
Das Bürger:innenservice gibt Auskunft zu allgemeinen Fragen zur Pflege:
Tel.: 0800 201611 | E-Mail: buergerservice@sozialministerium.at (Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr)
Beim Broschürenservice des Sozialministeriums können Sie z.B. die Broschüre „Mobile Soziale Dienste in Österreich“ oder die Broschüre „Alten- und Pflegeheime in Österreich“ beim Broschürenservice des Sozialministeriums an oder durchsuchen Sie das Broschürenverzeichnis online und laden Sie das Material als PDF herunter. Das Infomaterial reicht vom Thema Unterstützung für Pflegende Angehörige, über Pflegegeld, über Umzug ins Senior:innenheim bis zur 24-Stunden-Pflege und Hospizbetreuung.
Kontakt: https://broschuerenservice.sozialministerium.at/
Im eigenen Bundesland:
Für die Bereitstellung der sozialen Dienste (mobile Dienste, teilstationäre Dienste und stationäre Dienste) sind die Bundesländer zuständig, weshalb Sie sich hier in erster Linie an das Gemeindeamt, die Bezirkshauptmannschaft oder in größeren Städten an das Magistrat bzw. in Wien an den Fonds Soziales Wien wenden können. Genauso ist es aber möglich, dass die die Organisation ihres Vertrauens direkt kontaktieren, da es oft mehrere Angebote in einer Region gibt.
Eine Übersicht zu den Pflegehotlines der Bundesländer wurde hier von der Arbeiterkammer zusammengestellt: www.arbeiterkammer.at/pflegehotlines
Beim Roten Kreuz:
Das Rote Kreuz kann Sie bei der Organisation der Pflege zuhause unterstützen und über Angebote in Ihrer Nähe informieren, beispielsweise im Rahmen eines (kostenlosen) Beratungsgesprächs in einer Bezirksstelle in ihrer Umgebung.
Beim Hausarzt:
Falls Sie sich Sorgen machen um den gesundheitlichen Zustand Ihrer/Ihres Angehörigen, oder ein konkreter Pflegefall eingetreten ist, lassen Sie sich von Ihre Hausärztin/Ihrem Hausarzt beraten. Im besten Fall ist diese/r mit Ihrer Situation bereits vertraut und kann Sie an die in Ihrer Region zuständigen Stellen verweisen, um die nächsten Schritte in Gang zu setzen (bspw. die Beantragung des Pflegegeldes).
Im Spital:
Falls Sie oder ein Angehöriger/eine Angehörige wegen eines Unfalles oder einer Erkrankung im Spital sind: Erkundigen Sie sich nach einer persönlichen Beratungsmöglichkeit noch im Spital (zum Beispiel durch das Entlassungsmanagement).
