Änderung bei Krankentransporten ab 1. Mai 2026
Per 1. Mai 2026 tritt eine Änderung der Satzung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) in Kraft, die Auswirkungen auf die Bevölkerung, das Rote Kreuz sowie alle weiteren Anbieter:innen von Krankentransporten haben kann.
Kosten für Krankentransporte werden ab diesem Zeitpunkt nur dann von der ÖGK übernommen, wenn ein entsprechender ärztlicher Transportantrag über eine medizinisch festgestellte Gehunfähigkeit vorliegt. Die Notwendigkeit des Transportes muss dabei durch eine Ärztin bzw. einen Arzt ausführlich begründet und nachgewiesen werden.
Information für Patient:innen
Sollten ab dem 1. Mai ausgestellte Transportanträge durch die ÖGK abgelehnt werden, müssen die Transportkosten von den Patient:innen selbst getragen werden. Die Rechnungslegung erfolgt in diesem Fall direkt durch das Rote Kreuz Steiermark bzw. die jeweiligen Anbieter:innen von Krankentransporten.
Um Unannehmlichkeiten möglichst zu vermeiden, informieren wir im nachstehenden, tagesaktuellen Tarifblatt umfassend über die Satzungsänderung der ÖGK sowie über mögliche Kosten, die im Falle einer Ablehnung durch die ÖGK entstehen können.
Keine Kostensteigerung für Patient:innen
Wichtig: Im Falle einer Direktverrechnung an Patient:innen verrechnet das Rote Kreuz Steiermark ausschließlich gemäß den gegenüber der ÖGK geltenden Tarifen. Einzige Ausnahme ist eine geringfügige Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 9 Euro, die aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes notwendig ist.
Mehr Informationen
Für weiterführende Fragen können sich Patient:innen gerne an den Kundenservice der ÖGK unter +43 5 0766-153000 oder an das Service Center des Roten Kreuzes unter 0800 222 144 wenden.
Danke für Ihr Verständnis und eine gute Fahrt mit dem Roten Kreuz!

SERVICE CENTER
Rotes Kreuz Steiermark
Kundenservice ÖGK:
Österreichische Gesundheitskasse Steiermark
Josef-Pongratz-Platz 1
8010 Graz
+43 5 0766-153000