Betriebliche Ersthelfer:innen und Erste-Hilfe-Ausstattung im Betrieb
Alle Informationen zur Ausbildung und zur Anzahl der betrieblichen Ersthelfer für Sie kompakt zusammengefasst.
In Arbeitsstätten und auf Baustellen muss jederzeit eine ausreichende Anzahl an ausgebildeten Ersthelferinnen und Ersthelfern verfügbar sein.
Dazu sind betriebliche Ersthelfer:innen zu bestellen, die eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung absolvieren und ihr Wissen regelmäßig auffrischen.
Das Österreichische Rote Kreuz unterstützt Unternehmen bei der Ausbildung von betrieblichen Ersthelfer:innen. Den passenden Erste-Hilfe-Kurs können Sie einfach online unter www.erstehilfe.at buchen oder direkt mit uns Kontakt aufnehmen.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick.
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Die Grundausbildung muss mindestens 16 Stunden umfassen und den Richtlinien des Österreichischen Roten Kreuzes entsprechen. Zur Aufrechterhaltung der Qualifikation sind regelmäßige Auffrischungen erforderlich:
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innerhalb von vier Jahren: mindestens 8 Stunden Auffrischung
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alternativ innerhalb von zwei Jahren: mindestens 4 Stunden Auffrischung
Büros und Arbeitsstätten mit geringer Unfallgefahr
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Bis 29 gleichzeitig beschäftigte Arbeitnehmer:innen: 1 Ersthelfer:in
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30 bis 49 gleichzeitig beschäftigte Arbeitnehmer:innen: 2 Ersthelfer:innen
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Für jede weiteren 20 Arbeitnehmer:innen: 1 zusätzliche Person
Alle anderen Arbeitsstätten
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Bis 19 gleichzeitig beschäftigte Arbeitnehmer:innen: 1 Ersthelfer:in
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20 bis 29 gleichzeitig beschäftigte Arbeitnehmer:innen: 2 Ersthelfer:innen
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Für jeweils weitere 10 Arbeitnehmer:innen: 1 zusätzliche Person
Baustellen
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Bis 19 gleichzeitig beschäftigte Arbeitnehmer:innen eines Arbeitgebers: 1 Ersthelfer:in
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20 bis 29 gleichzeitig beschäftigte Arbeitnehmer:innen eines Arbeitgebers: 2 Ersthelfer:innen
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Für jeweils weitere 10 Arbeitnehmer:innen: 1 zusätzliche Person
Wichtig: Die vorgeschriebene Anzahl an Ersthelfer:innen muss jederzeit verfügbar sein. Urlaubszeiten, Krankenstände oder sonstige Abwesenheiten sind daher bei der Planung zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich, entsprechend mehr Mitarbeiter:innen auszubilden.
Erste-Hilfe-Ausstattung im Betrieb
Anforderungen an das Erste-Hilfe-Material
Das Erste-Hilfe-Material muss:
- in ausreichender Menge vorhanden sein,
- in staubdichten Behältern aufbewahrt werden,
- hygienisch einwandfrei sein,
- jederzeit einsatzbereit sein,
- leicht zugänglich und gut gekennzeichnet sein.
Zusätzlich müssen folgende Informationen verfügbar sein:
- Anleitung zur Ersten Hilfe
- Namen der betrieblichen Ersthelfer:innen
- Notrufnummer der Rettung
- Angaben zu Unfallmeldestellen
- Informationen zu Krankentransporten
- Kontaktdaten von Ärzt:innen und Krankenhäusern
Falls erforderlich, müssen außerdem geeignete Tragen für den Transport verletzter Personen vorhanden sein. Ein Notruftelefon sollte sich in oder unmittelbar bei der Arbeitsstätte befinden.
Genormte Erste-Hilfe-Koffer
Für Betriebe stehen genormte Erste-Hilfe-Koffer gemäß ÖNORM Z 1020:2025 zur Verfügung.
Die 3-Minuten-Regel
Erste-Hilfe-Koffer sollten so platziert werden, dass von jedem Bereich des Gebäudes aus innerhalb von drei Minuten Erste Hilfe geleistet werden kann.
Die Anzahl der benötigten Erste-Hilfe-Koffer ergibt sich daher aus der Größe und Struktur des Betriebs.
Bei Unsicherheit
Wenn Unsicherheit über die erforderliche Anzahl von Ersthelfer:innen oder die notwendige Erste-Hilfe-Ausstattung besteht, kann eine entsprechende Arbeitsplatzevaluierung durchgeführt werden. Auch das Arbeitsinspektorat bietet hierzu Unterstützung und Beratung.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Arbeitsinspektion:

Anton Inwinkl
Anton Inwinkl
Mo - Do: 08:30 - 12:00, 12:30 - 16:00
Fr: 08:30 - 12:00