Die Ausbildung und der Einsatz unserer Rettungssanitäter:innen erfolgen gemäß den Richtlinien des Österreichischen Sanitätergesetzes. Einmal im Jahr wird ein berufsbegleitender Lehrgang angeboten. Zur Ausbildung wird man nur zugelassen, wenn man die fünf Schnupperdienste absolviert hat.
Die Ausbildung umfasst mindestens 100 Stunden theoretische Ausbildung und mindestens 160 Stunden Praktikum im Rettungs- und Krankentransportdienst. Das Praktikum beginnt nach positiv absolvierter Zwischenprüfung in einer unserer vier Ortsstellen.
Auszug aus den theoretischen Unterrichtsfächer: Erste Hilfe, Hygiene, Berufsspezifische rechtliche Grundlagen, Anatomie und Physiologie, Störungen der Vitalfunktionen und Regelkreise und zu setzende Maßnahmen, Notfälle bei verschiedenen Krankheitsbildern und zu setzende Maßnahmen, Spezielle Notfälle und zu setzende Maßnahmen, Defibrillation mit halbautomatischen Geräten, Gerätelehre und Sanitätstechnik, Rettungswesen, Katastrophen, Großschadensereignisse, Gefahrgutunfälle, Angewandte Psychologie und Stressbewältigung, Praktische Übungen ohne Patientenkontakt.
