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Testpflicht bei Ausreise aus dem Gemeindegebiet Elbigenalp seit Montag, den 22.03.2021.

Teststraße mit Sanitätern
Großaufgebot an freiwilligen Sanitäterinnen und Sanitäter, für die Ausreise Tests der Elbigenalper Bevölkerung.

Am vergangenen Sonntag wurde durch die Behörde und dem Land Tirol eine Testpflicht für die Gemeinde Elbigenalp verhängt. Eine Ausreise nach einem Aufenthalt in dem Lechtaler Hauptort ist seither nur mehr unter Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Ausgenommen davon sind allerdings alle Durchreisende.

Die Sondereinsatzgruppe (SEG) des Roten Kreuz Reutte wurde am Sonntagnachmittag für ein außerordentliches Massenscreening im Gemeindesaal Elbigenalp mobilisiert. Die SEG rückte innerhalb kürzester Zeit mit insgesamt 14 freiwilligen Sanitäterinnen und Sanitäter aus, die Ortsstelle Elbigenalp mobilisierte ebenfalls noch 9 Sanitäterinnen und Sanitäter. Die zusätzliche Kapazität war durchwegs nötig, um der Lechtaler Dorfgemeinschaft schnellstmöglich eine entsprechende Testmöglichkeit bieten zu können. Dementsprechend gut wurde das Zusatzangebot angenommen und 325 Bürgerinnen und Bürger wurden getestet.

Mittlerweile konnte durch die ingesamt vier Testzentren des Roten Kreuz im gesamten Bezirk Reutte eine kontinuierliche und flächendeckende Test-Infrastruktur geschaffen werden. Die Einrichtungen befinden sich demnach in der allseits bekannten Teststraße in der Feuerwehrhalle Breitenwang und seit einigen Wochen werden im Zugspitzsaal Ehrwald und jeweils im Gemeindesaal von Elbigenalp und Tannheim Corona-Testungen angeboten. Die sogenannten PCR-Tests werden ausschließlich in der Teststraße Breitenwang entnommen, Antigen-Testungen hingegen können in allen Testzentren vorgenommen werden. Die Testeinrichtungen werden von insgesamt täglich mind. 18 freiwilligen und hauptberuflichen Mitgliedern, sowie Zivildienern betrieben. Die zusätzlichen Screeningdienste verlangen dem Sozialbetrieb im Bezirk Reutte große personelle Zusatzkapazitäten ab. Durch gezieltes und flächendeckendes testen sollen auftretende Kluster in der Region schnellstmöglich identifiziert und eingedämmt werden.

Diese behördliche Verordnung trat mit Montag, 22.03.2021 um 00:00 Uhr in Kraft und soll vorerst bis Freitag, 26.03.2021 gültig sein.

Einsatzleitung
Bezirksrettungskommandant Bertram Schedler

"Wir als Rotes Kreuz Reutte können uns wirklich glücklich schätzen, so flexible und motivierte Mitarbeiter_innen zu haben. Ohne dieses starke Team wären solche großangelegten Testaktionen in so kurzer Zeit nicht möglich."

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