Testamentsspende & Legate
In Erinnerung bleiben - mit einem Testament für die Menschlichkeit
Was gibt es Wichtigeres, als das Wohlergehen jener Menschen, die uns am Herzen liegen? Ein Leben lang gilt ihnen unser höchstes Augenmerk. Mit einem Testament können wir auch über den Tod hinaus für Menschen vorsorgen, die uns wichtig sind. Mit einem festgeschriebenen letzten Willen kann man nicht nur das Vermögen dem eigenen Willen entsprechend verteilen, sondern auch Organisationen unterstützen, die in Ihrem gewünschten Sinne helfen. Die Regelung der Weitergabe des eigenen Vermögens bedarf großer Sorgfalt und Umsichtigkeit.
Beim eigenen Hab und Gut verantwortungsvolle Regelungen zu treffen, mag auf den ersten Blick wenig angenehm erscheinen. Dennoch bilden Sie die Voraussetzung, künftige Missverständnisse zwischen den Erben von vornherein auszuschließen und den eigenen Letzten Willen zu verwirklichen.
Die ÖRK-Broschüre "In Erinnerung bleiben" möchte eine kleine Hilfe und Anregung sein, aus vermögensrechtlicher Sicht Ordnung über das eigene Leben hinaus zu schaffen. Sie vermittelt ein Bild davon, wie sehr Ihre Zuwendung den unermüdlichen Einsatz der freiwilligen Helferinnen und Helfer des Roten Kreuzes sicherstellt.
Die Broschüre kann natürlich keine Rechtsberatung ersetzen.
Kostenlos zu besuchende Informationsveranstaltungen, in der Expert*innen allgemeine Fragen zum Thema des Erbens und Vererbens beantworten.
Melden Sie sich über nachfolgendes Formular zu einem verfügbaren Termin an!
Oft gestellte Fragen:
Der Erbe / die Erbin wird Gesamtrechtsnachfolger*in für Guthaben und Schulden. Der Vermächtnisnehmer/die Vermächtnisnehmerin bekommt eine klar definierte Sache (z. B. Auto, Bild oder Bankkonto).
Ein Testament ist jederzeit änderbar, die Beifügung eines Datums erleichtert die Feststellung des letzten Willens.
Alles außer Persönlichkeitsrechte (z. B. Name, Titel, Auszeichnungen oder Ehevertrag).
Das Erbrecht gibt die Vermögensweitergabe an Kinder und Ehepartner vor. Dies ist teilweise durch ein Testament änderbar.
Pflichtteilberechtigt sind nur Ehepartner und Kinder. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Eine Schenkung ist die Übergabe eines Wertes unter Lebenden.
Derzeit gibt es weder eine Schenkungs- noch eine Erbschaftssteuer.

Katrin Werner und Robert P. Horacek
Für eine persönliche Beratung kann man unter der folgenden Nummer einen Termin vereinbaren. Wir rufen Sie verlässlich zurück.