Wir sind da Ö Österreich

Krankentransport

Die Rettung ist nicht nur in Notfällen unterwegs: Oft transportiert das Rote Kreuz Personen ins Krankenhaus, die medizinische Betreuung brauchen – weil sie selbst nicht gehen können, im Rollstuhl sitzen oder nur liegend transportiert werden können. Nötig dafür ist ein Krankentransportschein.

Zwei Rettungssanitäter holen eine Dame aus dem Seniorenzentrum zum Transport ins Krankenhaus ab.
Wir bringen Sie sicher und zuverlässig ans Ziel.

Wer kann einen Krankentransport nutzen?

  • Menschen, die nicht gehen können, oder bettlägerig sind.
  • Menschen, die auf der Fahrt ins Krankenhaus und retour medizinische Betreuung brauchen – etwa Dialyse- oder Chemotherapie-Patienten.
  • Erkrankte, wenn es ein:e Arzt:Ärztin, Krankenhaus oder die Krankenkasse anordnet.

Wie bestelle ich einen Krankentransport?

  • Für einen Krankentransport benötigen Sie einen Transportschein von einem Arzt oder einer medizinischen Einrichtung – sonst sind die Kosten selbst zu tragen.
  • Rufen Sie mindestens einen Tag vorher beim Roten Kreuz in der Leitstelle an – oder wählen Sie die dafür vorgesehene Nummer. Dann ist ihr Transport angemeldet und ein Krankentransportwagen holt sie zur vereinbarten Zeit.
  • Bitte die e-card mitnehmen.

Sie werden abgeholt, ins Spital gebracht und die Rettungssanitäter:innen übernehmen die Anmeldung. Wartezeiten können trotzdem entstehen. Nach der Untersuchung entscheidet das Krankenhaus-Personal, ob Patient:innen wieder mit der Rettung nach Hause gebracht werden müssen. Sind alle Krankentransportwagen belegt, übernimmt ein Rettungstransportwagen die Fahrt.

Gute Gründe für einen Krankentransport mit dem Roten Kreuz:

  • Mit Ihrem Anruf beginnt unser Service: Auf Ihre Bedürfnisse einzugehen ist unser wichtigstes Anliegen.
  • Die Betreuer:innen sind freundlich, bestens ausgebildet und haben langjährige Erfahrung.
  • Moderne und sichere Fahrzeuge gewährleisten eine angenehme und komfortable Fahrt.
Kärnten

Seit 01. Juli 2025 gelten neue Regelungen für planbare Krankentransporte, die von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eingeführt wurden. Ziel ist es, die Versorgung langfristig abzusichern.

Für Transporte ohne akute medizinische Notwendigkeit, etwa regelmäßige Fahrten zur Therapie, wird ein sozial verträglicher Kostenanteil eingehoben:

  • Krankenbeförderungen ohne Sanitäter*in (z. B. Taxi oder Fahrtendienst): Kostenanteil in Höhe der Rezeptgebühr

  • Krankentransporte mit sanitätsdienstlicher Begleitung (z. B. liegend oder im Tragsessel): Kostenanteil in Höhe der doppelten Rezeptgebühr

  • Die Einhebung der Kostenanteile erfolgt durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Erstmalige Vorschreibung erfolgt Anfang 2026.

Ausnahmen:
Keine Kostenbeteiligung für Personen mit Rezeptgebührenbefreiung, für Kinder sowie bei medizinisch notwendigen Fahrten zu Chemotherapie, Strahlentherapie oder Dialyse.
Zudem gibt es eine Obergrenze von 28 kostenpflichtigen Fahrten pro Jahr.

Wichtig:
Rettungs- und Notarzttransporte bleiben weiterhin kostenlos, wenn rasche medizinische Hilfe erforderlich ist.

Hermagor

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Man sieht ein graues Symbol, das eine Person darstellen soll.

Krankentransport

Anmeldung

Rund um die Uhr möglich.
Bei Verzögerungen, bitte in der Leitung bleiben!

14844 (ohne Vorwahl aus ganz Kärnten)
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Krankentransport

Verrechnung

Landesverband Kärnten

Grete-Bittner-Straße 9
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Mo - Do 08:00 bis 15:00 Uhr

Fr 08.00 bis 12:00 Uhr

050 9144-1043
verrechnung@k.roteskreuz.at
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