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Grundversorgung für Fremde im Roten Kreuz OÖ

Die Unterbringung und Versorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden wird in Österreich aufgrund einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt. Das OÖ. Rote Kreuz betreibt als eine der größten Trägerorganisationen im Bundesland im Auftrag des Landes OÖ zahlreiche Unterkünfte im gesamten Bundesland.  Zusätzlich werden unsere Klient:innen während ihres Verfahrens begleitet und beraten.

Die Grundversorgung stellt eine Basisversorgung in Bereichen wie z. B. Wohnen, Gesundheitsversorgung, etc. sicher.

Mehr Informationen zur Grundversorgung in Oberösterreich finden Sie hier.

Weiterführende Informationen können Sie auch hier lesen.

Begriffe in Zusammenhang mit Asyl und Migration

Nach dem Völkerrecht ist ein Flüchtling eine Person, die ihr Heimatland verlassen hat, weil sie eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat. Verfolgungsgründe im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind die Rasse, die Religion, die Nationalität, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Gesinnung. Flüchtlinge können in Österreich um Asyl, das heißt, um Aufnahme und internationalen Schutz, ansuchen.

So werden Personen bezeichnet, die in Österreich einen Asylantrag gestellt haben und deren Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Da Asylsuchende während des Asylverfahrens nur sehr eingeschränkt arbeiten dürfen, ist die Unterstützung durch die Grundversorgung lebensnotwendig. Asylsuchende haben keinen Anspruch auf Mindestsicherung, Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld.

Wenn eine Person einen Asylantrag gestellt hat, befindet sie ich im Asylverfahren. In diesem Verfahren wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Asylberechtigung/den Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz gegeben sind. Grundlage ist die Genfer Flüchtlingskonvention. Wird der Asylantrag abgelehnt, kann die betroffene Person zur Ausreise aus Österreich aufgefordert werden.

Wenn das Asylverfahren positiv abgeschlossen wird, werden die Antragsteller:innen als Asylberechtigte anerkannt. Es wird ihnen ein Aufenthaltsrecht in Österreich gewährt. Sie werden als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge bezeichnet, dürfen Arbeit aufnehmen und haben das Recht, solange im Aufnahmeland zu bleiben, bis eine Rückkehr in das Heimatland möglich ist.

Die Bewegung von Menschen von einem Ort zum anderen, oft über Ländergrenzen hinweg, zur Aufnahme eines neuen Wohnsitzes bezeichnet man als Migration. Dies kann freiwillig oder unfreiwillig sein und unterschiedliche Ursachen haben, wie wirtschaftliche Gründe, Flucht vor Krieg oder Verfolgung, oder familiäre Gründe.

Vertriebene sind Personen, die gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen aufgrund von Krieg, Verfolgung oder Naturkatastrophen. 2022 wurde die EU-weite Vertriebenenverordnung in Kraft gesetzt, welche speziell den Aufenthaltsstatus für geflohene Menschen aus der Ukraine regelt. Sie erhalten ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich und damit verbunden auch einen Vertriebenenausweis. Sie können in Österreich Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld beziehen und bereits kurz nach ihrer Ankunft Arbeit aufnehmen.

Dieser Status kann Personen gewährt werden, deren Asylantrag zwar abgelehnt wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht ist und aufgrund dessen eine Rückkehr ins Heimatland noch nicht möglich ist.

Nicht Österreich, sondern ein anderes EU-Land ist für das Asylverfahren zuständig, weil der Asylantrag in dem anderen Land gestellt wurde. Asylsuchende werden aufgefordert, in dieses Land auszureisen bzw. können dorthin rücküberstellt werden.

Betreuungsarbeit

Das Rote Kreuz betreibt als Trägerorganisation Grundversorgungsquartiere und bietet Betreuungsleistungen an. Dies umfasst neben der Organisation, Bereitstellung und Instandhaltung von Unterkünften auch umfangreiche unterstützende und beratende Tätigkeiten durch die betreuenden Mitarbeiter:innen.

Organisatorisch unterteilt und geleitet von jeweils einem/r Regionalkoordinator:in stellt das Rote Kreuz OÖ Quartiere bereit, welche auf Basis von Selbstversorgung geführt werden. Derzeit werden in folgenden Regionen Unterkünfte betrieben: Zentralraum/Hausruck, Unteres Mühlviertel, Oberes Mühlviertel, Steyr/Kirchdorf, Innviertel/Salzkammergut.

Selbstversorgung:

Um die Autonomie der Bewohner:innen größtenteils zu bewahren, erhalten diese - sofern sie die Voraussetzungen erfüllen - das Verpflegungsgeld, mit dem sie sich Nahrungsmittel und Dinge des täglichen Bedarfes eigenständig besorgen. Mahlzeiten werden in den Gemeinschaftsküchen der Unterkünfte von den Bewohner:innen selbst zubereitet. Auch sind diese selbst für die Sauberkeit und die regelmäßige Reinigung der Räumlichkeiten sowie für das Waschen ihrer Wäsche und die korrekte Abfallentsorgung zuständig. Die notwendigen Reinigungsutensilien werden vom Roten Kreuz zur Verfügung gestellt.

Die Betreuung übernehmen entsprechend ausgebildete Mitarbeiter:innen, die regelmäßig wochentags in den jeweiligen Unterkünften vor Ort sind. Zusätzlich gibt es einen „Bereitschaftsdienst“, über den die Bewohner jederzeit eine Ansprechperson erreichen. Es wird versucht, die Asylwerber:innen auch nach Möglichkeit intern zu beschäftigen. So werden kleinere Renovierungsarbeiten der Unterkunft (Ausmalen, etc.) übernommen. Die Durchführung von gemeinschaftlichen Projekten wie der Bau von Sandkisten, Hochbeeten oder die Instandsetzung von Fahrrädern fördern das Zusammenleben und die Integration.

Weil uns die Förderung von Kindern und Jugendlichen ein großes Anliegen ist, pflegen wir engen Kontakt zu Schulen und Kindergärten. Regelmäßig werden auch gemeinsame Aktivitäten und Ausflüge mit den Bewohner:innen organisiert.

  • Vorbereitung der Zimmer und aller Formalitäten für den Einzug
  • Unterstützung bei der Antragstellung für Grundversorgungsleistungen
  • Hilfestellung bei der Beantragung von Asylkarten und Dokumenten
  • Beratung in sozialen und rechtlichen Fragen
  • Unterstützung bei Behördenwegen
  • Vermittlung von Arztterminen
  • Unterstützung bei der Gesundheitsversorgung
  • Wenn notwendig, Bereitstellung von Dolmetscher:innen
  • Organisation von gemeinschaftlichen Freizeitaktivitäten
  • Abhalten regelmäßiger Hausversammlungen
  • Unterstützung bei der Suche nach Arbeitsmöglichkeiten
  • Unterstützung bei Ticketkäufen für den öffentlichen Verkehr
  • Information über und Vermittlung zu Anlaufstellen
  • Dokumentationstätigkeiten
  • Information über Sicherheit in der Unterkunft, Gewaltprävention, Mülltrennung und Straßenverkehr