Entlastung für pflegende Angehörige
Zeit zum Durchatmen
Als pflegende Angehörige sind Sie für Ihre nächsten Angehörigen da. Um Sie zu entlasten, ermöglicht Ihnen die Angehörigenentlastung des Roten Kreuzes regelmäßige Auszeiten, damit Sie neue Kraft schöpfen können. Während Sie Zeit für persönliche Termine, Erledigungen oder Ihre persönlichen Interessen gewinnen, wird Ihr:e Angehörige:r von erfahrenen Betreuungs- und Pflegekräften sicher und professionell im eigenen Zuhause begleitet. Darüber hinaus stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Ihre Entlastung auf einen Blick
- pro Haushalt von Montag bis Samstag zwischen 07:00 und 22:00 Uhr
- ausgenommen sind Sonn- und Feiertage sowie 24. und 31. Dezember
- Betreuungsdauer 3 - 6 Stunden
- maximales Leistungsausmaß
- Pflegegeldstufen 3 & 4: Bis zu 10 Betreuungsstunden pro Monat und Haushalt
- ab Pflegegeldstufe 5: Bis zu 20 Betreuungsstunden pro Monat und Haushalt
Das Land Salzburg Fördert unter folgenden Voraussetzungen:
- die Pflege erfolgt durch eine:n nahe:n Angehörige:n im selben Haushalt
- die betreute Person hat mindestens die Pflegegeldstufe 3
- die betreute Person ist mindestens 65 Jahre alt
- liegt eine diagnostizierte Demenz oder zerebrale Erkrankung vor, kann die Leistung bereits ab Pflegegeldstufe 1 bzw. vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen werden (ärztliches Attest erforderlich)
- der Hauptwohnsitz befindet sich im Bundesland Salzburg
- die betreute Person besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft oder ist gemäß § 6 Abs. 3 des Salzburger Sozialhilfegesetzes österreichischen Staatsbürger:innen gleichgestellt
Neben der Förderung durch das Land, fallen pro in Anspruch genommener Stunde fallen 11 € Eigenleistung an. Zusätzlich wird eine aliquote Wegzeitpauschale von 2,66 € pro Einsatz verrechnet. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten übernimmt das Land Salzburg.
Die Rotkreuz-Fachkräfte unterstützen Ihre Angehörigen mit folgenden Leistungen:
Betreuung und Unterstützung bei der Alltagsgestaltung
Aktivierung und Mobilisierung
Zeit für Gespräche
Begleitung bei Spaziergängen in unmittelbarer Nähe des Wohnortes
Zubereitung von Speisen
Übernahme akuter, ungeplanter und anlassbezogener Pflegeleistungen
Die Angehörigenentlastung vor Ort
Unsere Ansprechpartner:innen beraten Sie gerne persönlich.
Stadt Salzburg & Flachgau
T: +43 662 8144 20400
E: mkp.sbgstadt@s.roteskreuz.at
E: mkp.flachgau@s.roteskreuz.at
Pongau & Tennegau
T: +43 6412 6344 61701
E: mkp.pongau@s.roteskreuz.at
Pinzgau
T: +43 6542 723 11
E: mkp.pinzgau@s.roteskreuz.at
Lungau
T: +43 6474 6434
E: mkp.lungau@s.roteskreuz.at
Wir sind für Sie da!