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Häufig gestellte Fragen

Wir tolerieren kein rechtswidriges Verhalten. Unrechtmäßiges Verhalten schadet unserer Organisation, unseren Mitarbeitenden und Partner:innen.

Bitten melden Sie jeden Missstand, der Ihnen ernsthaft Sorgen bereitet. Auch wer selbst an Missständen beteiligt war und sich offenbart, darf mit deutlich gemilderten Konsequenzen rechnen – je nach den Umständen des Einzelfalls bis hin zu vollständiger Folgelosigkeit. Gegebenfalls kann eine Meldung auch anonym erfolgen (siehe nachstehend „Wie kann ich (auch anonym) eine Meldung abgeben?“).

Ausnahmslos zu melden sind ernst zu nehmende Hinweise auf zum Beispiel Veruntreuung, Betrug, Diebstahl, Bestechung. D.h. jene Normverstöße im Geltungsbereich des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (BGBl. I Nr. 6/2023), wie beispielsweise öffentliches Auftragswesen oder öffentliche Gesundheit.

 

Bei sexueller Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz wenden Sie sich vertrauensvoll an antidiskriminierung@s.roteskreuz.at oder geben Sie eine anonyme Meldung ab.

 

Unsere Hinweisgeber-Plattform begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Um diesen zu starten, rufen Sie in Ihrem Browser diesen Link auf.

Dort klicken Sie auf „Jetzt Hinweis geben“. Auf der folgenden Seite wählen Sie aus, worum es bei Ihrer Meldung geht. Für jeden der dort angeführten Bereiche finden Sie durch Klick auf den nebenstehenden Pfeil eine kurze Beschreibung mit Beispielen, um Sie bei der Einordnung Ihres Anliegens zu unterstützen.

Bitte beachten Sie, dass sie pro Meldung nur einen Bereich auswählen können. Sollten Sie Meldungen zu mehreren Bereichen machen möchten, müssen Sie für jede Meldung einen eigenen Vorgang starten.

Haben Sie den für Ihr Anliegen zutreffenden Bereich ausgewählt, klicken Sie am Fuss der Seite auf „Weiter“.

 

Informationen zur Meldung

Auf der nächsten Seite geht es um konkrete Informationen zu dem Vorfall oder Tatbestand, den Sie melden möchten. Dort

  • geben Sie an, welchen Bezirk Ihre Meldung betrifft,
  • nennen ein Stichwort, dass den Vorfall beschreibt,
  • beschreiben den zu meldenden Vorgang möglichst konkret, und
  • nennen das Datum der Vorfalls bzw. wann Sie das erste Mal davon Kenntnis erlangt haben.

Neben diesen Pflichtfeldern, können Sie auch weitere Angaben zum Zeitraum machen sowie Bilder und Dokumente übermitteln, die helfen, den gemeldeten Vorfall zu belegen. Sie können hier max. 5 Dateien bis jeweils 300 MB Größe in den folgenden Formaten hochladen: DOC(X), EML, JPG, MP3, MP4, MSG, PDF, PNG, XLS(X).

Danach entscheiden Sie sich, ob Sie ihren Namen angeben möchten oder nicht. Wenn Sie dies möchten, tragen Sie bitte Ihren Vor- und Nachnamen und das erscheinende Feld ein und entscheiden, ob Sie weitere Kontaktdaten zur Verfügung stellen möchten. Bitte beachten Sie, dass dies nicht zwingend erforderlich ist, denn die Kommunikation mit der bewertenden Arbeitsgruppe kann auch ausschließlich über die Plattform erfolgen.

Danach können Sie, so Sie dies möchten, noch auswählen, in welcher Beziehung Sie zum Roten Kreuz Salzburg stehen.

Bevor Sie die auf dieser Seite eingegebenen Informationen bestätigen, lesen Sie sich bitte unter dem dort hinterlegten Link die Datenschutz-Informationen durch und bestätigen dies durch anklicken der zugehörigen Box.

Wenn Sie alle Eingaben kontrolliert und bestätigt haben, die Datenschutz-Informationen verstanden zu haben, klicken sie bitte auf „Hinweis senden.“

 

Bestätigung des Eingangs Ihrer Meldung

Auf der folgenden Seite erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung. Darüber hinaus finden Sie dort die Zugangsdaten für die Anmeldung (Login-Adresse & Passwort) zu dem geschützten Postfach dieser Meldung.

Achtung: Bitte notieren und sichern Sie sich gleich diese Zugangsdaten! Sie sind für Sie sonst nirgendwo anders abrufbar. Auf Wunsch können Sie sich über die Schaltfläche „Zugangsdaten herunterladen (PDF“ eine PDF-Datei mit den Zugangsdaten herunterladen. Bewahren Sie diese Daten sorgfältig auf, denn nur mit diesen können Sie in Ihr geschütztes Postfach einloggen und ggf. Rückfragen zu Ihrem Fall bearbeiten.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie das Browserfenster schließen, ohne die Login-Daten für sich selber geschützt zu haben, haben Sie keinen Zugriff auf Ihr Postfach.

Auf Wunsch können Sie auch den am Bildschirm gezeigten QR-Code scannen und die Zugangsdaten so als Kontakt auf Ihrem Smartphone speichern.

 

Ihr geschütztes Postfach

Wenn Sie die Login-Adresse in Ihrem Browser aufrufen und dort Ihr Passwort eingeben, gelangen Sie in Ihr geschütztes Postfach. Dort finden Sie

  • eine Zusammenfassung Ihrer Meldung
  • die Möglichkeit, eine Nachricht an die Arbeitsgruppe zu senden, die Ihre Meldung prüft
  • Nachrichten der Arbeitsgruppe an Sie

Sie können zudem durch Piktogramme bei den Nachrichten erkennen, ob Ihre Nachricht bereits gelesen wurde.

Möchten Sie aus Ihrem geschützten Postfach ausloggen, klicken Sie bitte rechts oben im Browserfenster auf „Abmelden“.

Wenn Sie sich ganz anonym per Briefpost oder eben ohne Kontaktdaten bzw. anonymen Mail-Postkasten an uns wenden, können wir Ihnen nicht antworten und auch nicht über den Fortgang der Sache und deren Folgemaßnahmen unterrichten.

In allen anderen Fällen antworten wir Ihnen auf dem Weg, auf dem Sie sich zuletzt an uns gewendet haben. Wir teilen Ihnen mit, dass wir Ihren Hinweis erhalten haben und was mit Ihrem Hinweis geschieht. Falls uns Einzelheiten noch nicht ganz klar sein sollten, fragen wir bei Ihnen nach. Wenn wir Rückfragen stellen, dient das nur dazu, den von Ihnen gemeldeten Sachverhalt möglichst schnell umfassend aufklären zu können. Wir sind an Ihrer Meldung interessiert, um Schäden abzuwenden. Unser Ziel ist nicht, mehr über Sie zu erfahren oder Sie gar zu identifizieren. Deshalb bleiben Sie auch während des gesamten Prozesses anonym, wenn Sie sich anonym an uns wenden und wir kommunizieren über den von Ihnen eingerichteten geschützten Postkasten.

Teilen Sie uns Ihre Identität mit, behandeln wir Ihre Identität vertraulich.

Wir schützen Sie. Wir nehmen Ihre Hinweise ernst und tun unser Bestes, die gemeldeten Missstände so schnell wie möglich abzustellen. Je konkreter Ihre Angaben sind, desto einfacher ist das für uns.

Wer überlegt und verantwortungsbewusst eine Meldung erstatten, hat keine Nachteile zu befürchten. Dies auch dann nicht, wenn sich im Zuge der Abklärungen herausstellt, dass der in der Meldung geschilderte Sachverhalt nicht zutrifft.

Allerdings machen wir darauf aufmerksam, dass ein wissentlich falscherHinweis per Gesetz mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 20.000,- (oder EUR 40.000,- im Wiederholungsfall) bestraft wird.

Wenn bei Ihrer Meldung kein Verstoß im Sinne des HSchG (siehe den Geltungsbereich unter Punkt „Was kann ich melden?“) vorliegt, werden wir soweit möglich mit Ihnen in Kontakt treten und Sie darüber informieren und mit Ihnen abklären, wie weit eine Weiterleitung an die zuständige Stelle durchgeführt werden soll.

Gerne geben wir Ihnen hier nochmals direkt die weiteren Kontaktmöglichkeiten bekannt:

 

Bei sexueller Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz wenden Sie sich vertrauensvoll an antidiskriminierung@s.roteskreuz.at.

 

Unser Datenschutzbeauftragter ist unter datenschutz@s.roteskreuz.at erreichbar.

 

In arbeitsrechtlichen Belangen (z.B. Mobbing, Fragen zu Arbeitszeiten und Abrechnungen) stehen allen hauptberuflichen Mitarbeiter:innen unsere Kolleg:innen des Betriebsrates unter betriebsrat@s.roteskreuz.at zur Seite.

wir sind da

Meldestelle für Hinweisgeber:innen

Rudolf Koller

Ombudsstelle

Sterneckstrasse 32
5020 Salzburg

                                     

+43(0)664 25 28 687
ombudsstelle@s.roteskreuz.at

Wenn Sie uns anonym einen Hinweis senden möchten, klicken Sie hier.

Wenn Sie bereits einen Zugang haben, können Sie sich hier für Übermittlung ergänzender Hinweise und Unterlagen einloggen.