Auch heut noch stellen jedes Jahr tausende Menschen Anfragen zur Suche und
Sie wollen das Schicksal eines Angehörigen klären, das im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg, der Ungarnkrise 1956 oder der Balkankonflikte der 1990er Jahre steht?
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Es gibt drei Schutzzeichen: das Rote Kreuz, den Roten Halbmond und den Roten Kristall. In den Genfer Abkommen und ihren Zusatzprotokollen werden Verwendung, Zweck und Anbringung des Schutzzeichens sowie die so geschützten Personen und Güter beschrieben. Für Missbrauch sind Strafen vorgesehen.
Sie helfen Menschen in Not und fragen nicht nach dem Warum. Sie erwerben eine Berufsqualifikation, erleben spannende Einsätze und sammeln wertvolle Erfahrungen fürs Leben: Die freiwilligen Sanitäterinnen und Sanitäter des Roten Kreuzes.