Für die Menschen da zu sein, ist Mission und Auftrag des Rotes Kreuz Vorarlberg zugleich. Um diesem Credo im Alltag noch mehr Nachdruck zu verleihen, startet der Landesverband Anfang März mit einem neu geschaffenen Besuchsdienst.
Zuwendung und Begegnung
Ziel dieses zusätzlichen Angebots im Bereich der Gesundheits- und Sozialen Dienste ist es, Mitmenschen Begegnung, Ansprache und persönliche Zuwendung im Alltag zu geben. Dafür wurden engagierte Interessierte gesucht – und gefunden: Ende Jänner beziehungsweise Anfang Februar kamen 20 künftige Besucher:innen zusammen, um sich auf ihr neues ehrenamtliches Engagement vorzubereiten.
Start mit März 2026
Gut gerüstet durch eine fundierte Schulung, einen Erste-Hilfe-Kurs sowie ausgestattet mit praxisnahen Tipps erfahrener Rotkreuz-Referent:innen werden die Ehrenamtlichen ab Anfang März unterwegs sein – zunächst in den Hofsteiggemeinden, in Dornbirn und Feldkirch inklusive Vorderland, im Bereich Vorderwald sowie in den Talschaften Walgau, Großes Walsertal und Montafon.
Koordinationsstelle im Landesverband
Wer sich dort einen regelmäßigen Besuch wünscht, kann sich direkt an das Rote Kreuz Vorarlberg wenden. Dort befindet sich die Koordinationsstelle, die als Schnittstelle zwischen Besucher:innen und Klient:innen fungiert. Nach einem Erstkontakt wird geklärt, bei wem die geschulten Rotkreuz-Mitarbeiter:innen künftig einmal wöchentlich klingeln und ein bis zwei Stunden gemeinsame Zeit verbringen.
Ergänzung zu bestehenden Hilfsdiensten
Das kostenlose Angebot richtet sich vor allem an Menschen, die sich vielleicht einsam fühlen, sich aber auf jeden Fall über regelmäßige Gesellschaft freuen würden. „Wir möchten Abwechslung und Freude in den Alltag bringen – etwa durch ein gutes Gespräch, einen zünftigen Jass oder einen gemütlichen Spaziergang“, erklärt Martina Streng, zuständig im Landesverband Vorarlberg.
Gleichzeitig betont sie: „Wir verstehen uns als Ergänzung zu bestehenden Hilfsdiensten. Unsere Mitarbeiter:innen schenken Zeit und Aufmerksamkeit, sie übernehmen jedoch keine Haushaltstätigkeiten, Betreuungs- oder Pflegedienste, auch keine Fahrdienste.“
